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Projekt
Pensionsversicherung
Seit 2005 bietet das Land Niederösterreich für die Dauer von Pflege und Erziehung eines Pflegekindes ab dem vollendeten vierten Lebensjahr pensionsversicherungsrechtliche Absicherung.
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Voraussetzungen für diese freiwillige Weiter- bzw. Höherversicherung ist die Teilnahme des haushaltsführenden Elternteils an zwei Weiterbildungen (jeweils 8 EH) aus dem Angebot von Peter PAN Pflege und Adoption in NÖ GmbH und dem Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe, sowie an mindestens fünf Terminen einer der angeführten Reflexionsrunden für Pflegeeltern pro Kalenderjahr.
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Informationen zur Pensionsversicherung für Pflegeeltern finden Sie auf der Homepage des Land Niederösterreich
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